wie aufstellungsarbeit folgestreitigkeiten verhindern kann – ein beispiel aus der mietrechtlichen praxis
Der Vermieter klagt den Mieter auf ausstehende Mietzinse und gleichzeitig auf Räumung des Mietobjektes, da der Mieter die Mietzinse nicht vollständig bezahlt hat. Dahinter steht eine schadhafte Wohnung, wobei unklar ist, wer für die Sanierung aufzukommen hat. Der Vermieter fühlt sich nicht Verantwortlich und weigert sich auch, die Sanierung auf seine Kosten durchführen zu lassen, zumal sie kostspielig ist.
Aufgrund des Schadens ist die Wohnung teilweise unbewohnbar geworden, zumal der Schaden gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen hat. Deswegen hat der Mieter auch eine Mietzinsreduktion vorgenommen und bezahlt nur noch einen Teil der Miete. Trotz des gesundheitsgefährdeten Schadens möchte der Mieter aber nicht ausziehen. Vielmehr möchte er den Vermieter rechtlich dazu verhalten, die Wohnung zu sanieren. Er möchte den vom Vermieter eingeleiteten Rechtsstreit ausfechten. Aufgrund der Unklarheit, wer für den Schaden haftet, besteht ein erhöhtes Prozessrisiko. Der Mieter hat keine Rechtsschutzversicherung und müsste im Falle des Prozessverlustes für die Gerichtskosten aus eigenem aufkommen.
die empfehlung an den klienten
In einem Erstgespräch mit dem Klienten zeigt sich, dass er bereits in der Vergangenheit immer wieder ähnlich gelagerte Probleme mit Mietwohnungen hatte und es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Vermietern gekommen ist.
Es wird dem Mieter die erforderliche gerichtliche Vertretung vorgeschlagen und gleichzeitig eine Aufstellung empfohlen, um das sich schon seit Jahren anhaftende Problem zu offenbaren und die nächsten erforderlichen Schritte offenzulegen. Der Mieter willigt in diese Vorgehensweise ein, denn auch er möchte wissen, warum ihn diese Thematik schon so lange beschäftigt.
die aufstellung offenbart und löst
In der Aufstellung zeigt sich ein in der Kindheit erlebtes Szenario. So waren die Eltern schon mit ähnlichen Problemen konfrontiert und hat sich das von den Eltern vorgelebte Verhalten im Unterbewusstsein des Klienten manifestiert. Auch das Energiefeld des Mandanten spiegelt dieses Thema wieder. Dies führt nach dem Gesetz der Resonanz dazu, dass der Klient bei der Auswahl einer Wohnung beinahe wie ein Magnet immer zu jener geführt wird, die ihn das bereits Erlebte immer wieder erleben lässt, wenn auch auf eine andere Art und Weise. Das Thema verursacht beim Klienten ein blinder Fleck, sodass er die Warnhinweise, die ein anderer erkennen würde, nicht wahrnehmen kann. Vielmehr stellt sich ein Gefühl der Vertrautheit ein, welches aber ein Trugbild aufgrund der im Unterbewusstsein liegenden Erfahrungen ist.
Durch die Aufstellung wird diese Blockade aufgedeckt, gelöst und es findet sich der neue Weg, den der Klient gehen kann, um nicht wieder in dieselbe Situation zu gelangen. Gleichzeitig zeigen sich auch die erforderlichen rechtlichen Schritte, wobei ein zeitnaher Auszug des Klienten aus der gesundheitsgefährdeten Wohnung und ein gerichtlicher Vergleich für ihn am besten wären.
die neuordnung
In weitere Folge ist es möglich vor Gericht einen entsprechenden Vergleich zu schließen, der auch im Hinblick auf die unklare Haftungsfrage für beide Seiten eine zufriedenstellende Lösung darstellt. Gleichzeitig findet der Mieter noch vor seinem Auszug eine für ihn passende Wohnung, ohne dass sich die bisherigen Probleme wieder offenbaren. Der Klient hat sich durch diese Vorgehensweise kurz- und langfristig viel Ärger und finanzielle Mittel erspart.
Dieses Beispiel aus der Praxis zeigt die effiziente Wirkungsweise der Aufstellung. Sie gibt den Weg frei für die rechtliche Lösung, die erforderlich ist, um den Klienten jenen Weg beschreiten zu lassen, der sich offenbart.
Hast du Interesse bekommen, mehr über die Möglichkeiten von Aufstellungsarbeit im Zusammenhang mit rechtlichen Problemen zu erfahren. Nimm mit mir Kontakt auf. Gemeinsam finden wir den passenden Weg für dich.
Ich freue mich, auch dich unterstützen zu können.
Dein Wolfgang Ehß